Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz
- OWiG -



Tatbestand

Verwarnungsgeld

Verursachen unzulässigen oder vermeidbaren Lärms, der geeignet ist, die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich zu belästigen (soweit nicht von anderen Bußgeldvorschriften erfasst)

25,- bis 35,-

Vornahme einer grob ungehörigen Handlung, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen (soweit nicht von anderen Bußgeldvorschriften erfasst)

10,- bis 35,-



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