Verstöße
gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz
- OWiG -
Tatbestand |
Verwarnungsgeld |
| Verursachen unzulässigen oder vermeidbaren Lärms, der geeignet ist, die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit erheblich zu belästigen (soweit nicht von anderen Bußgeldvorschriften erfasst) | 25,- bis 35,- |
| Vornahme einer grob ungehörigen Handlung, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen (soweit nicht von anderen Bußgeldvorschriften erfasst) | 10,- bis 35,- |