Verstöße
gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
- KrW-/AbfG -
Tatbestand |
Verwarnungsgeld € |
| Verbotenes Behandeln (z.B.
Verbrennen), Lagern oder Ablagern (z.B. Wegwerfen,
Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten) von ... Gegenstände unbedeutender Art (Zigarettenschachteln, Aschenbecherinhalt, Obst- und Lebensmittelreste u.ä.) Gegenständen unbedeutender Art in größeren Mengen bzw. Gegenständen von gewisser Bedeutung (Altpapier, Glasflaschen, Plastikflaschen, Blechdosen u.ä.) Gegenständen des Sperrmülls als Einzelstücke kleineren Umfangs (Koffer, Stuhl, Dreirad, Kinderwagen u.ä.) |
5,- 15.- 25,- |
| Verbotenes Lagern oder
Ablagern von ... Fahrrädern Altreifen Bauschutt bis zu einer Menge von ½ m³ |
25,- 30,- 35,- |
| Nichtbeachten der Vorschriften über das Anbringen von Warntafeln bei genehmigungspflichtigen Abfalltransporten | 25,- |
| Verstöße gegen die
Pflanzenabfallverordnung Verbotenes Lagern oder Ablagern von pflanzlichen Abfällen bis zu einer Menge von 1 m³ Verbrennen von Stroh und ähnlichen landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Abfällen ... innerhalb bebauter Ortsteile ... außerhalb folgender Zeiten: Mo-Fr 9 - 19 Uhr, Sa 9 - 14 Uhr ... unter Missachtung der vorgeschriebenen Mindestabstände ... unter erheblicher Belästigung anderer Verbrennen von Schlagabraum ... innerhalb bebauter Ortsteile ... außerhalb folgender Zeiten: Mo-Fr v. Sonnenaufgang bis 15 Uhr, Sa v. Sonnenaufgang bis 14 Uhr ... unter Missachtung der vorgeschriebenen Mindestabstände ... unter erheblicher Belästigung anderer Verbrennen von Kleingartenabfällen ... unter Missachtung der Zeitvorschriften unter erheblicher Belästigung anderer Sonstige geringfügige Verstöße gegen die Pflanzen-Abfall-Verordnung |
15,- 25,- 15,- 25,- 35,- 25,- 15,- 25,- 35,- 10,- 25,- 5,- bis 35,- |