Verstöße gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
- KrW-/AbfG -


Tatbestand

Verwarnungsgeld €

Verbotenes Behandeln (z.B. Verbrennen), Lagern oder Ablagern (z.B. Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten) von ...

Gegenstände unbedeutender Art
(Zigarettenschachteln, Aschenbecherinhalt, Obst- und Lebensmittelreste u.ä.)

Gegenständen unbedeutender Art in größeren Mengen bzw. Gegenständen von gewisser Bedeutung
(Altpapier, Glasflaschen, Plastikflaschen, Blechdosen u.ä.)

Gegenständen des Sperrmülls als Einzelstücke kleineren Umfangs
(Koffer, Stuhl, Dreirad, Kinderwagen u.ä.)




5,-


15.-



25,-

Verbotenes Lagern oder Ablagern von ...

Fahrrädern

Altreifen

Bauschutt bis zu einer Menge von ½ m³


25,-

30,-

35,-
Nichtbeachten der Vorschriften über das Anbringen von Warntafeln bei genehmigungspflichtigen Abfalltransporten 25,-
Verstöße gegen die Pflanzenabfallverordnung

Verbotenes Lagern oder Ablagern von pflanzlichen Abfällen bis zu einer Menge von 1 m³

Verbrennen von Stroh und ähnlichen landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Abfällen
... innerhalb bebauter Ortsteile
... außerhalb folgender Zeiten: Mo-Fr 9 - 19 Uhr, Sa 9 - 14 Uhr
... unter Missachtung der vorgeschriebenen Mindestabstände
... unter erheblicher Belästigung anderer

Verbrennen von Schlagabraum
... innerhalb bebauter Ortsteile
... außerhalb folgender Zeiten: Mo-Fr v. Sonnenaufgang bis 15 Uhr,
Sa v. Sonnenaufgang bis 14 Uhr
... unter Missachtung der vorgeschriebenen Mindestabstände
... unter erheblicher Belästigung anderer

Verbrennen von Kleingartenabfällen
... unter Missachtung der Zeitvorschriften
unter erheblicher Belästigung anderer

Sonstige geringfügige Verstöße gegen die Pflanzen-Abfall-Verordnung


15,-



25,-
15,-
25,-
35,-


25,-
15,-

25,-
35,-


10,-
25,-

5,- bis 35,-

Übersicht