§ 74 FeV (Ausnahmen)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie befolgten nicht die Auflagen, die mit der Genehmigung von Ausnahmen von Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung verbunden worden sind.. 25,-    
Sie führten die Bescheinigung über eine erteilte Ausnahmegenehmigung oder angeordnete Auflage nicht mit bzw. händigten die Bescheinigung zuständigen Personen auf Verlangen nicht aus. 10,-    



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