§ 74 FeV (Ausnahmen)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie befolgten nicht die Auflagen, die mit der Genehmigung von Ausnahmen von Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung verbunden worden sind.. | 25,- | ||
| Sie führten die Bescheinigung über eine erteilte Ausnahmegenehmigung oder angeordnete Auflage nicht mit bzw. händigten die Bescheinigung zuständigen Personen auf Verlangen nicht aus. | 10,- |