§ 71 StVZO (Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie führten das o.a. Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, ohne den Auflagen der Ausnahmegenehmigung nachgekommen zu sein. | 15,- | ||
| Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass das o.a. Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, in Betrieb genommen wurde, ohne den Auflagen der Ausnahmegenehmigung nachgekommen zu sein. | 50,- | 1 | |
| Sie führten das o.a. Fahrzeug als Halter, das nicht den Vorschriften entsprach, ohne den Auflagen der Ausnahmegenehmigung nachgekommen zu sein. | 50,- | 1 |