§ 71 StVZO (Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie führten das o.a. Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, ohne den Auflagen der Ausnahmegenehmigung nachgekommen zu sein. 15,-    
Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass das o.a. Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, in Betrieb genommen wurde, ohne den Auflagen der Ausnahmegenehmigung nachgekommen zu sein. 50,- 1  
Sie führten das o.a. Fahrzeug als Halter, das nicht den Vorschriften entsprach, ohne den Auflagen der Ausnahmegenehmigung nachgekommen zu sein. 50,- 1  



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