§ 67 StVZO (Lichttechnische Einrichtungen an
Fahrrädern)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie führten ein Fahrrad, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. | 10,- | ||
| Sie führten ein Fahrrad ohne die vorgeschriebene seitliche Kenntlichmachung. | 10,- |