§ 67 StVZO (Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie führten ein Fahrrad, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. 10,-    
Sie führten ein Fahrrad ohne die vorgeschriebene seitliche Kenntlichmachung. 10,-    



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