§ 60, 60a StVZO (Ausgestaltung und Anbringung der amtl. Kennzeichen)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen amtliches Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen war. 50,- 1  
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen nicht fest angebracht war.

40,-

1

 
Sie nahmen das o.a. Fahrzeug in Betrieb, obwohl das vorgeschriebene amtliche Kennzeichen fehlte. 40,- 1  
Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen vorderes amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.
... dessen hinteres amtliches Kennzeichen nicht den Vorschriften entsprach.


10,-
10,-
   
Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen Versicherungskennzeichen nicht den Vorschriften entsprach. 5,-    
Sie führten das o.a. Fahrzeug dessen Kennzeichenbeleuchtung nicht den Vorschriften entsprach. 10,-    
Sie führten an der Rückseite dessen letzten zulassungsfreien Anhängers nicht das vorgeschriebene amtliche Kennzeichen. 10,-    
Sie führten das o.a. Fahrzeug mit einer Einrichtung, die zur Verwechslung mit dem amtlichen Kennzeichen Anlass gab. 10,-    



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