§ 57b StVZO (Fahrtschreiber und Kontrollgeräte)



Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot

Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des o.a. Fahrzeuges an, obwohl die Gültigkeitsdauer der letzten Prüfung des vorgeschriebenen Fahrtschreibers bzw. Kontrollgerätes abgelaufen war.

25,-    



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