§ 55 StVZO (Einrichtungen für Schallzeichen)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen Schallzeicheneinrichtung fehlerhaft bzw. mangelhaft war. | 15,- | ||
| Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen Schallzeicheneinrichtung unzulässig war. | 15,- |