§ 53b StVZO (Ausrüstung und Kenntlichmachung von
Anbaugeräten und Hubladebühnen)
| Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
Sie führten das o.a. Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Ausrüstung und Kenntlichmachung von Anbaugeräten und Hubladebühnen. |
15,- |