§ 53b StVZO (Ausrüstung und Kenntlichmachung von Anbaugeräten und Hubladebühnen)



Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot

Sie führten das o.a. Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Ausrüstung und Kenntlichmachung von Anbaugeräten und Hubladebühnen.

15,-    



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