§ 4 StVO (Abstand)
 

Tatbestands-
nummer
Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot
ab
104100
Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von ...  km/h den erforderlichen Abstand von ..,.. m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug ..,.. m. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. Tabelle Tabelle Tabelle
104106

Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende Fahrzeug auf. Es kam zum Unfall.

35

104118

Sie bremsten als Vorausfahrender stark ohne zwingenden Grund, so dass es zur Gefährdung des nachfolgenden Verkehrsteilnehmers kam.

20

104119

Sie bremsten als Vorausfahrender stark ohne zwingenden Grund, so dass es zum Unfall kam.

30

104124

Sie hielten außerhalb geschlossener Ortschaften nicht den zum Einscheren erforderlichen Abstand von dem vorausfahrenden Fahrzeug.

25

104636

Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder des Kraftomnibusses bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.

80 3
104642

Sie hielten als Führer des kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder KOM m. Fahrg. bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein.

120 3



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