§ 4 StVO (Abstand)
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Tatbestands- nummer |
Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
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ab 104100 |
Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von ... km/h den erforderlichen Abstand von ..,.. m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug ..,.. m. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt. | Tabelle | Tabelle | Tabelle |
| 104106 |
Sie
fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende Fahrzeug auf. Es
kam zum Unfall. |
35 |
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| 104118 |
Sie bremsten als Vorausfahrender stark ohne zwingenden Grund, so dass es zur Gefährdung des nachfolgenden Verkehrsteilnehmers kam. |
20 |
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| 104119 |
Sie bremsten als Vorausfahrender stark ohne zwingenden Grund, so dass es zum Unfall kam. |
30 |
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| 104124 |
Sie hielten außerhalb geschlossener Ortschaften nicht den zum Einscheren erforderlichen Abstand von dem vorausfahrenden Fahrzeug. |
25 |
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| 104636 |
Sie hielten als Führer des Lastkraftwagens (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder des Kraftomnibusses bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn den Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. |
80 | 3 |
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| 104642 |
Sie
hielten als Führer des kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern (zulässiges |
120 | 3 |
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