§ 4 FeV (Erlaubnis- u. Ausweispflicht für das Führen
von Kfz.)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie führten den vorgeschriebenen Führerschein nicht mit. | 10,- | ||
| Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person den Führerschein nicht aus. | 10,- |