§ 49a StVZO (Lichttechnische Einrichtungen)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie führten das o.a. Fahrzeug, bei dem vorgeschrieben Beleuchtungseinrichtungen nicht betriebsbereit waren. 5,-    
Sie führten das o.a. Fahrzeug, obwohl unzulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht waren. 5,-    
Sie ordneten an bzw. ließen zu, dass das o.a. Fahrzeug in Betrieb genommen wurde, obwohl unzulässige lichttechnische Einrichtungen angebracht waren. 10,-    
Sie führten das o.a. Fahrzeug, obwohl lichttechnische Einrichtungen unvorschriftsmäßig angebracht waren. 5,-    
Sie ordneten an bzw. ließen zu, dass das o.a. Fahrzeug in Betrieb genommen wurde, obwohl lichttechnische Einrichtungen unvorschriftsmäßig angebracht waren. 10,-    
Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen mitgeführte lichttechnische Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. 5,-    
Sie ordneten an bzw. ließen zu, dass das o.a. Fahrzeug in Betrieb genommen wurde, obwohl dessen mitgeführte lichttechnische Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. 10,-    



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