§ 46, 47 FeV (Entziehung, Beschränkung, Auflagen)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie führten das Kraftfahrzeug im Straßenverkehr und beachteten dabei nicht die nachträglich angeordnete Auflage oder Beschränkung der Fahrerlaubnisbehörde. | 25,- | ||
| Sie lieferten Ihren Führerschein nach Entzug der Fahrerlaubnis nicht unverzüglich bei der entscheidenden Behörde ab. | 25,- | ||
| Sie legten ihren Führerschein zur Eintragung von Beschränkungen oder Auflagen nicht unverzüglich der entscheidenden Behörde vor. | 25,- | ||
| Sie lieferten ihren Führerschein aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nach Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unverzüglich der entscheidenden Behörde ab. | 25,- | ||
| Sie legten ihren ausländischen Führerschein der Fahrerlaubnisbehörde zur Eintragung der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht vor. | 25,- |