§ 46, 47 FeV (Entziehung, Beschränkung, Auflagen)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie führten das Kraftfahrzeug im Straßenverkehr und beachteten dabei nicht die nachträglich angeordnete Auflage oder Beschränkung der Fahrerlaubnisbehörde. 25,-    
Sie lieferten Ihren Führerschein nach Entzug der Fahrerlaubnis nicht unverzüglich bei der entscheidenden Behörde ab. 25,-    
Sie legten ihren Führerschein zur Eintragung von Beschränkungen oder Auflagen nicht unverzüglich der entscheidenden Behörde vor. 25,-    
Sie lieferten ihren Führerschein aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nach Entziehung der Fahrerlaubnis nicht unverzüglich der entscheidenden Behörde ab. 25,-    
Sie legten ihren ausländischen Führerschein der Fahrerlaubnisbehörde zur Eintragung der Entziehung der Fahrerlaubnis nicht vor. 25,-    



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