§ 41 StVZO (Bremsen und Unterlegkeile)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie ordneten an bzw. ließen zu, dass das o.a. Fahrzeug in Betrieb genommen wurde, obwohl sich dessen Bremsen in einem Zustand befanden, durch den die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. 75,- 3  
Sie nahmen das o.a. Kraftfahrzeug in Betrieb, obwohl die vorgeschriebenen Unterlegkeile nicht vorhanden waren. 5,-    
Sie nahmen das o.a. Fahrzeug in Betrieb, obwohl es sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte. Sie verstießen gegen eine Vorschrift über Bremsen.
... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen.
... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.


50,-
60,-
75,-


3
3
3
 
Sie nahmen als Halter das o.a. Fahrzeug in Betrieb, obwohl es sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte. Sie verstießen gegen eine Vorschrift über Bremsen.
... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen.
... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.


75,-
100,-
125,-


3
3
3
 



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