§ 41 StVZO (Bremsen und Unterlegkeile)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie ordneten an bzw. ließen zu, dass das o.a. Fahrzeug in Betrieb genommen wurde, obwohl sich dessen Bremsen in einem Zustand befanden, durch den die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | 75,- | 3 | |
| Sie nahmen das o.a. Kraftfahrzeug in Betrieb, obwohl die vorgeschriebenen Unterlegkeile nicht vorhanden waren. | 5,- | ||
| Sie nahmen das o.a. Fahrzeug in Betrieb, obwohl es
sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit
wesentlich beeinträchtigte. Sie verstießen gegen eine
Vorschrift über Bremsen. ... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen. ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden. |
50,- 60,- 75,- |
3 3 3 |
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| Sie nahmen als Halter das o.a. Fahrzeug in Betrieb,
obwohl es sich in einem Zustand befand, der die
Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte. Sie
verstießen gegen eine Vorschrift über Bremsen. ... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen. ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden. |
75,- 100,- 125,- |
3 3 3 |