§ 41 StVO (Vorschriftszeichen)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie beachteten nicht das an der o.a. Stelle
bestehende Haltgebot (Stopschild - Zeichen 206). ... und gefährdeten dadurch einen anderen. ... Dadurch kann es zu einem Unfall mit Sachschaden. |
10,- 50,- 60,- |
3 3 |
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| Sie gewährten bei verengter Fahrbahn dem
Gegenverkehr keinen Vorrang. ... und gefährdeten dadurch einen anderen. ... Dadurch kann es zu einem Unfall mit Sachschaden. |
5,- 10,- 20,- |
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| Sie befolgten an der o.a. Stelle nicht die durch
Zeichen vorgeschriebene Fahrtrichtung. ... und gefährdeten dadurch einen anderen. ... Dadurch kann es zu einem Unfall mit Sachschaden. |
10,- 15,- 25,- |
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| Sie befuhren als Kfz.-Führer die o.a. Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Einbahnstraße, Zeichen 220). | 20,- |
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| Sie befuhren als Radfahrer die o.a. Straße entgegen
der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Einbahnstraße,
Zeichen 220) ... und behinderten dadurch einen anderen. ... und gefährdeten dadurch einen anderen. ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden. |
15,- 20,- 25,- 30,- |
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| Sie befolgten an der o.a. Stelle nicht die durch
Zeichen 222 vorgeschriebene Vorbeifahrt. ... und gefährdeten dadurch einen anderen. ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden. |
10,- 15,- 25,- |
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| Sie benutzten als Radfahrer/Reiter/Fußgänger nicht den Ihnen vorgeschriebenen Sonderweg. | 5,- | ||
| Sie befuhren als Radfahrer oder Mofafahrer den
gemeinsamen Rad- und Gehweg, ohne Rücksicht auf die Fußgänger
zu nehmen. ... und behinderten dadurch einen anderen. ... und gefährdeten dadurch einen anderen. ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden. |
10,- 15,- 20,- 25,- |
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| Sie benutzten als anderer Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig einen Sonderweg. | 10,- | ||
| Sie benutzten mit dem o.a. Kraftfahrzeug den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen gesperrt war. | 15,- | ||
| Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) oder b) genannten Art den Fußgängerbereich, obwohl dieser für sie durch Zeichen .... gesperrt war. | 20,- |
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| Sie befuhren als Radfahrer den Fußgängerbereich,
obwohl dieser für sie durch Zeichen ... gesperrt war. ... und behinderten dadurch einen anderen. ... und gefährdeten dadurch einen anderen. ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden. |
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| Sie parkten in einem Fußgängerbereich, der durch
Zeichen gesperrt war. ... und behinderten dadurch andere Verkehrsteilnehmer. ... länger als 3 Stunden. |
30,- 35,- 35,- |
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| Sie fuhren in einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243 / 239), in dem durch ein Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen ist, schneller als mit Schrittgeschwindigkeit. | 15,- | ||
| Sie fuhren in einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243 / 239), in dem durch ein Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen ist, schneller als 10 km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h. (Lkw usw.) | Tabelle | Tabelle | Tabelle |
| Sie fuhren in einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243 / 239), in dem durch ein Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen ist, schneller als 10 km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h. (gef. Güter usw.) | Tabelle | Tabelle | Tabelle |
| Sie fuhren in einem Fußgängerbereich (Zeichen 242 und 243 / 239), in dem durch ein Zusatzschild Fahrzeugverkehr zugelassen ist, schneller als 10 km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h. (Pkw usw.) | Tabelle | Tabelle | Tabelle |
| Sie gefährdeten als Kraftfahrzeugführer in einem Fußgängerbereich, in dem Fahrzeugverkehr zugelassen war (Zeichen 242 und 243 / 239), einen Fußgänger. | 40,- | 1 | |
| Sie gefährdeten als Kraftfahrzeugführer in einem Fußgängerbereich, in dem Fahrzeugverkehr nicht zugelassen war (Zeichen 242 und 243 / 239), einen Fußgänger. | 50,- | 1 | |
| Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen
für Omnibusse des Linienverkehrs (Zeichen 245). ... und behinderten den Linienverkehr. |
15,- 35,- |
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| Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen
für Taxen (Zeichen 245 mit Zusatzschild "Taxi"). ... und behinderten den Taxenverkehr. |
15,- 35,- |
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| Sie beachteten nicht das für die o.a. Straße bestehende Verkehrsverbot. | 15,- | ||
| Sie beachteten mit einem Kraftfahrzeug der in § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a) oder b) genannten Art nicht das für die o.a. Straße bestehende Verkehrsverbot. | 20,- |
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| Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern (Zeichen 261) gesperrte Straße. | 100,- | 3 | |
| Sie beachteten als Kfz.-Führer nicht das in der o.a. Straße bestehende Verkehrsverbot (Zeichen 262 bis 266). | 20,- | ||
| Sie beachteten als Kfz.-Führer nicht das für die o.a. Straße bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). | 20,- | ||
| Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende
Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). ... und behinderten dadurch einen anderen. ... und gefährdeten dadurch einen anderen. ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden. |
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| Sie befuhren die o.a. Straße ohne Schneeketten, obwohl dies durch Zeichen 268 vorgeschrieben war. | 10,- | ||
| Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung (Zeichen 269) gesperrte Straße. | 100,- | 3 | |
| Sie führten das o.a. Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbotes bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Verunreinigungen (Zeichen 270). | 40,- | 1 | |
| Sie beachteten nicht das an der o.a. Stelle
bestehende Wendeverbot (Zeichen 272). ... und gefährdeten dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer. ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden. |
20,- 30,- 35,- |
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| Sie unterschritten den vorgeschriebenen Mindestabstand von ... Metern (Zeichen 273) zu dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug. Ihr Abstand betrug lediglich ... Meter. | 10,- | ||
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h. (Lkw usw., innerorts) | Tabelle | Tabelle | Tabelle |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h. (Lkw usw., außerorts) | Tabelle | Tabelle | Tabelle |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h. (gef. Güter usw., innerorts) | Tabelle | Tabelle | Tabelle |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h. (gef. Güter usw., außerorts) | Tabelle | Tabelle | Tabelle |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h. (Pkw usw., innerorts) | Tabelle | Tabelle | Tabelle |
| Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von ... km/h. Die gemessene Geschwindigkeit betrug abzüglich der Toleranz ... km/h. Dies ergibt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von ... km/h. (Pkw usw., außerorts) | Tabelle | Tabelle | Tabelle |
| Sie parkten an der o.a. Stelle im eingeschränkten Haltverbot
für eine Zone (Zeichen 290/292). ... und behinderten dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer. |
15,- 25,- |
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| Sie parkten unzulässig länger als 1 Stunde im
eingeschränkten Haltverbot für eine Zone (Zeichen
290/292). ... und behinderten dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer. |
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| Sie hielten an der o.a. Stelle nicht an der Haltlinie (Zeichen 294). | 10,- | ||
| Sie fuhren verbotswidrig an der o.a. Stelle über die
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295). ... dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden. |
10,- 35,- |
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| Sie fuhren beim Überholen verbotswidrig an der o.a. Stelle über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295). | 30,- | ||
| Sie fuhren verbotswidrig an der o.a. Stelle über die
in Ihre Fahrtrichtung bestehende einseitige
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296). ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden. |
10,- 35,- |
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| Sie fuhren beim Überholen verbotswidrig an der o.a. Stelle über die in Ihrer Fahrtrichtung bestehende einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296). | 30,- | ||
| Sie folgten an der o.a. Stelle nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). | 10,- | ||
| Sie folgten an der o.a. Stelle nicht der durch Pfeile
vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). Dadurch
behinderten Sie den Fließverkehr. ... Dadurch gefährdeten Sie den Fließverkehr. ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden. |
20,- 30,- 35,- |
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| Sie folgten beim Überholen an der o.a. Stelle nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). | 30,- | ||
| Sie befuhren verbotswidrig an der o.a. Stelle die Sperrfläche
(Zeichen 298). ... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden. |
10,- 35,- |
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| Sie benutzten beim Überholen an der o.a. Stelle die Sperrfläche (Zeichen 298). | 30,- | ||
| Sie benutzten an der o.a. Stelle die Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken. | 25,- | ||
| Sie fuhren beim Linksabbiegen verbotswidrig über die
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 oder 296). ... und gefährdeten dadurch andere. |
30,- 35,- |
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| Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile
vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). ... und gefährdeten dadurch andere. |
30,- 35,- |
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| Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche (Zeichen
298). ... und gefährdeten dadurch andere. |
30,- 35,- |
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| Sie fuhren beim Wenden verbotswidrig über die
Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 oder 296) ... und gefährdeten dadurch andere. |
30,- 35,- |
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| Sie folgten beim Wenden nicht der durch Pfeile
vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). ... und gefährdeten dadurch andere. |
30,- 35,- |
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| Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen
298) ... und gefährdeten dadurch andere. |
30,- 35,- |
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| Sie fuhren beim Linksabbiegen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 oder 296). Es kam zum Unfall. | 40,- | 1 | |
| Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). Es kam zum Unfall. | 40,- | 1 | |
| Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall. | 40,- | 1 | |
| Sie fuhren beim Wenden verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295 oder 296). Es kam zum Unfall. | 40,- | 1 | |
| Sie folgten beim Wenden nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). Es kam zum Unfall. | 40,- | 1 | |
| Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall. | 40,- | 1 |