§ 38 StVZO (Lenkung)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie ordneten an bzw. ließen zu, dass das o.a. Fahrzeug in Betrieb genommen wurde, obwohl sich dessen Lenkungseinrichtung in einem Zustand befand, durch den die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | 75,- | 3 | |
| Sie nahmen das o.a. Fahrzeug in Betrieb, obwohl es
sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit
wesentlich beeinträchtigte. Sie verstießen gegen eine
Vorschrift über Lenkeinrichtungen. ... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen. ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden. |
50,- 60,- 75,- |
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| Sie nahmen als Halter das o.a. Fahrzeug in Betrieb,
obwohl es sich in einem Zustand befand, der die
Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte. Sie
verstießen gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen. ... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen. ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden. |
75,- 100,- 125,- |
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