§ 38a StVZO (Sicherung von Kfz. gegen unbefugte
Benutzung)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie nahmen das o.a. Kraftfahrzeug in Betrieb, obwohl die vorgeschriebenen Sicherungseinrichtungen nicht vorhanden waren. | 10,- | ||
| Sie ordneten an bzw. ließen als Halter die Inbetriebnahme des o.a. Kraftfahrzeuges an, obwohl die vorgeschriebenen Sicherungseinrichtungen nicht vorhanden waren. | 20,- | ||
| Sie nahmen als Halter das o.a. Kraftfahrzeug in Betrieb, obwohl die vorgeschriebenen Sicherungseinrichtungen nicht vorhanden waren. | 20,- |