§ 37 StVO (Wechsellicht-, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie befolgten nicht das Rotlicht der Lichtzeichenanlage an der o.a. Stelle. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
... dadurch gefährdeten Sie einen Fußgänger bzw. den Querverkehr.
... Dadurch kam es zum einem Unfall mit Sachschaden.
125,-

200,-

200,-
4

4

4
1 Monat

1 Monat

1 Monat
Sie befolgten nicht das Rotlicht der Lichtzeichenanlage an der o.a. Stelle.
... dadurch gefährdeten Sie einen Fußgänger bzw. den Querverkehr.
... Dadurch kam es zum einem Unfall mit Sachschaden.
50,-

125,-

125,-
3

4

4


1 Monat

1 Monat
Sie beachteten nicht das Gelblicht der Lichtzeichenanlage an der o.a. Stelle, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können. 10,-    
Sie befolgten als Fußgänger nicht das Rotlicht der Lichtzeichenanlage an der o.a. Stelle.
... dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden.

5,-
10,-
   
Sie setzten als Fußgänger den Weg beim Überschreiten der Fahrbahn beim Wechsel von Grün auf Rot nicht zügig fort.
... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden.

5,-
10,-
   
Sie befolgten nicht das besondere Haltezeichen an der o.a. Stelle, obwohl Sie einen vom übrigen Verkehr freigehaltenen Verkehrsraum benutzten.
... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen.
... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden.


40,-
50,-
60,-


1
1
1
 
Sie befolgten nicht das Dauerlichtzeichen "rote gekreuzte Schrägbalken" an der o.a. Stelle.
... Dadurch gefährdeten Sie den entgegenkommenden Verkehr.
... Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden.

50,-
125,-
125,-

3
4
4


1 Monat
1 Monat
Sie beachteten nicht den gelb blinkenden, schräg nach unten gerichteten Pfeil der Lichtzeichenanlage. 10,-    
Sie bogen mit dem o.a. Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab, ohne vorher anzuhalten. 50,- 3  
Sie bogen mit dem o.a. Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen nach rechts ab. 15,-    
Sie bogen mit dem o.a. Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und behinderten den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung.
... und gefährdeten den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung.
... Dadurch kam es zum Unfall mit Sachschaden mit dem Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung.


35,-

60,-

75,-




3

3
 
Sie bogen mit dem o.a. Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und behinderten den Fußgängerverkehr bzw. den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtung.
... und gefährdeten den Fußgängerverkehr bzw. den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtung.
... Dadurch kam es zum Unfall mit Sachschaden mit dem Fußgängerverkehr bzw. dem Fahrradverkehr auf einer Radwegfurt der freigegebenen Verkehrsrichtung.



60,-


75,-


100,-



3


3


3
 
Sie beachteten als Radfahrer an der o.a. Stelle nicht das auch für Sie geltende Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger. Die Radwegfurt grenzt an eine Fußgängerfurt. Gesonderte Lichtzeichen für Radfahrer sind nicht vorhanden. 25,-    
Sie befolgten als Radfahrer nicht das Rotlicht der Lichtzeichenanlage an der o.a. Stelle.
... dadurch gefährdeten Sie einen Fußgänger bzw. den Querverkehr.
... Dadurch kam es zum einem Unfall mit Sachschaden.

25,-

62,50
62,50



1
1
 
Sie befolgten als Radfahrer nicht das Rotlicht der Lichtzeichenanlage an der o.a. Stelle. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
... dadurch gefährdeten Sie einen Fußgänger bzw. den Querverkehr.
... Dadurch kam es zum einem Unfall mit Sachschaden.


62,50

100,-
100,-


1

1
1
 
Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht mit dem Einsatzhorn. 20,-    
Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen. 20,-    
Sie verwendeten missbräuchlich blaues Blinklicht. 20,-    
Sie verwendeten missbräuchlich gelbes Blinklicht. 20,-    



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