§ 36 StVZO (Bereifung und Laufflächen)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie nahmen das o.a. Mofa in Betrieb, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte besaß. 25,-    
Sie ordneten an bzw. ließen als Halter die Inbetriebnahme des o.a. Mofa zu, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte besaß. 35,-    
Sie nahmen das o.a. Fahrzeug in Betrieb, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte besaß.
... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen.
... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.

50,-
60,-
75,-

3
3
3
 
Sie nahmen das o.a. Fahrzeug in Betrieb, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß.
... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen.
... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.

50,-
60,-
75,-

3
3
3
 
Sie ordneten an bzw. ließen als Halter die Inbetriebnahme des o.a. Fahrzeug an, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte besaß oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß. 75,- 3  
Sie nahmen als Halter das o.a. Fahrzeug in Betrieb, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte besaß.
... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen.
... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.


75,-
100,-
125,-


3
3
3
 
Sie nahmen als Halter das o.a. Fahrzeug in Betrieb, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß.
... Dadurch gefährdeten Sie einen anderen.
... Es kam zum Unfall mit Sachschaden.


75,-
100,-
125,-


3
3
3
 
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es unzulässig mit Diagonal- und Radialreifen ausgestattet war. 15,-    
Sie ordneten an bzw. ließen als Halter die Inbetriebnahme des o.a. Fahrzeuges zu, obwohl es unzulässig mit Diagonal- und Radialreifen ausgerüstet war. 30,-    



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