§ 35 StVO (Sonderrechte)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie trugen bei Arbeiten außerhalb von Gehwegen und Absperrungen keine auffällige Warnkleidung. | 5,- | ||
| Sie übten das Sonderrecht ohne gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aus. Dadurch kam es zu einem Unfall mit Sachschaden. | 15,- |