§ 35h StVZO (Erste-Hilfe-Material in
Kraftfahrzeugen)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie nahmen das o.a. Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb. | 5,- | ||
| Sie ordneten an bzw. ließen als Halter zu, dass das o.a. Kraftfahrzeug unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb genommen wurde. | 10,- | ||
| Sie nahmen als Halter das o.a. Kraftfahrzeug in Betrieb unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material. | 10,- | ||
| Sie nahmen den o.a. Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb. | 15,- | ||
| Sie ordneten an bzw. ließen als Halter zu, dass der o.a. Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb genommen wurde. | 25,- | ||
| Sie nahmen als Halter den o.a. Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführendes Erste-Hilfe-Material in Betrieb. | 25,- |