§ 35g StVZO (Feuerlöscher in Kraftomnibussen)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie nahmen den o.a. Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher in Betrieb. | 15,- | ||
| Sie ordneten an bzw. ließen als Halter zu, dass der o.a. Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher in Betrieb genommen wurde. | 20,- | ||
| Sie nahmen als Halter den o.a. Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher in Betrieb. | 20,- |