§ 35g StVZO (Feuerlöscher in Kraftomnibussen)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie nahmen den o.a. Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher in Betrieb. 15,-    
Sie ordneten an bzw. ließen als Halter zu, dass der o.a. Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher in Betrieb genommen wurde. 20,-    
Sie nahmen als Halter den o.a. Kraftomnibus unter Verstoß gegen eine Vorschrift über mitzuführende Feuerlöscher in Betrieb. 20,-    



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