§ 35a StVZO (Sitze)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie beförderten auf dem o.a. Kraftrad einen Beifahrer, obwohl die vorgeschriebenen Haltevorrichtungen nicht vorhanden waren. | 5,- | ||
| Sie beförderten auf dem o.a. Kraftrad ein Kind unter 7 Jahren, obwohl ein besonderer Sitz bzw. ein Schutz für die Füße nicht vorhanden waren. | 5,- | ||
| Sie führten das o.a. Kfz. ohne die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme. | 15,- | ||
| Sie ließen es zu bzw. ordneten an, daß das o.a. Kfz. ohne vorgeschriebene Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme in Betrieb genommen wurde. | 25,- | ||
| Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf dem Beifahrersitz, obwohl dieser mit einem betriebsbereiten Airbag ausgerüstet war. | 25,- |
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| Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl auf dem Beifahrerplatz mit einem betriebsbereiten Airbag ein Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz nicht angebracht war. | 5,- |