§ 35a StVZO (Sitze)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie beförderten auf dem o.a. Kraftrad einen Beifahrer, obwohl die vorgeschriebenen Haltevorrichtungen nicht vorhanden waren. 5,-    
Sie beförderten auf dem o.a. Kraftrad ein Kind unter 7 Jahren, obwohl ein besonderer Sitz bzw. ein Schutz für die Füße nicht vorhanden waren. 5,-    
Sie führten das o.a. Kfz. ohne die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme. 15,-    
Sie ließen es zu bzw. ordneten an, daß das o.a. Kfz. ohne vorgeschriebene Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme in Betrieb genommen wurde. 25,-    
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf dem Beifahrersitz, obwohl dieser mit einem betriebsbereiten Airbag ausgerüstet war.

25,-

   
Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl auf dem Beifahrerplatz mit einem betriebsbereiten Airbag ein Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz nicht angebracht war.

5,-

   



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