§ 34 StVO (Unfall)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie hielten als Beteiligter eines Unfalles nicht unverzüglich an. 30,-    
Sie sicherten als Beteiligter eines Unfalles nicht den Verkehr.
... so dass es zu einem weiteren Unfall mit Sachschaden kam.
30,-
35,-
   
Sie fuhren als Beteiligter eines Unfalles mit geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite.
... so dass es zu einem weiteren Unfall mit Sachschaden kam.

30,-
35,-
   
Sie unterließen es als Beteiligter eines Unfalles, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten/Geschädigten Ihre Beteiligung am Unfall anzugeben. 30,-    
Sie unterließen es als Beteiligter eines Unfalles, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten/Geschädigten auf Verlangen Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben.
... Ihren Führerschein vorzuweisen.
... den Fahrzeugschein vorzuweisen.
... nach bestem Wissen Angaben über Ihre Haftpflichtversicherung zu machen.


30,-
30,-
30,-

30,-
   
Sie unterließen es als Beteiligter eines Unfalles, nachdem Sie eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hatten, Ihren Namen und Ihre Anschrift am Unfallort zu hinterlassen. 30,-    
Sie beseitigten nach einem Unfall Unfallspuren, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen waren. 30,-    



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