§ 34 StVO (Unfall)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie hielten als Beteiligter eines Unfalles nicht unverzüglich an. | 30,- | ||
| Sie sicherten als Beteiligter eines Unfalles nicht
den Verkehr. ... so dass es zu einem weiteren Unfall mit Sachschaden kam. |
30,- 35,- |
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| Sie fuhren als Beteiligter eines Unfalles mit geringfügigem
Schaden nicht unverzüglich beiseite. ... so dass es zu einem weiteren Unfall mit Sachschaden kam. |
30,- 35,- |
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| Sie unterließen es als Beteiligter eines Unfalles, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten/Geschädigten Ihre Beteiligung am Unfall anzugeben. | 30,- | ||
| Sie unterließen es als Beteiligter eines Unfalles,
anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten/Geschädigten
auf Verlangen Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben. ... Ihren Führerschein vorzuweisen. ... den Fahrzeugschein vorzuweisen. ... nach bestem Wissen Angaben über Ihre Haftpflichtversicherung zu machen. |
30,- 30,- 30,- 30,- |
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| Sie unterließen es als Beteiligter eines Unfalles, nachdem Sie eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hatten, Ihren Namen und Ihre Anschrift am Unfallort zu hinterlassen. | 30,- | ||
| Sie beseitigten nach einem Unfall Unfallspuren, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen waren. | 30,- |