§ 32 StVZO (Abmessungen von Fahrzeugen u.
Fahrzeugkombinationen)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie führten das o.a. Sattelkraftfahrzeug/die Fahrzeugkombination nach Art eines Sattelkraftfahrzeuges, obwohl die Gesamtlänge mehr als 15,5 Meter betrug. | 50,- | 1 | |
| Sie führten das o.a. Fahrzeug / die o.a. Fahrzeugkombination, obwohl die zulässigen Abmessungen überschritten wurden. | 50,- | 1 | |
| Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des o.a. Fahrzeuges / der o.a. Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässigen Abmessungen überschritten wurden. | 75,- | 1 | |
| Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des o.a. Sattelkraftfahrzeuges/der Fahrzeugkombination nach Art eines Sattelkraftfahrzeuges an, obwohl die Gesamtlänge mehr als 15,5 Meter betrug. | 75,- | 1 | |
| Sie führten den o.a. Zug, obwohl die Gesamtlänge mehr als 18 Meter betrug. | 50,- | 1 | |
| Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des o.a. Zuges an, obwohl die Gesamtlänge mehr als 18 Meter betrug. | 75,- | 1 |