§ 32 StVZO (Abmessungen von Fahrzeugen u. Fahrzeugkombinationen)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie führten das o.a. Sattelkraftfahrzeug/die Fahrzeugkombination nach Art eines Sattelkraftfahrzeuges, obwohl die Gesamtlänge mehr als 15,5 Meter betrug. 50,- 1  
Sie führten das o.a. Fahrzeug / die o.a. Fahrzeugkombination, obwohl die zulässigen Abmessungen überschritten wurden. 50,- 1  
Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des o.a. Fahrzeuges / der o.a. Fahrzeugkombination an, obwohl die zulässigen Abmessungen überschritten wurden. 75,- 1  
Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des o.a. Sattelkraftfahrzeuges/der Fahrzeugkombination nach Art eines Sattelkraftfahrzeuges an, obwohl die Gesamtlänge mehr als 15,5 Meter betrug. 75,- 1  
Sie führten den o.a. Zug, obwohl die Gesamtlänge mehr als 18 Meter betrug. 50,- 1  
Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des o.a. Zuges an, obwohl die Gesamtlänge mehr als 18 Meter betrug. 75,- 1  



Bußgeld-Startseite