§ 32 StVO (Verkehrshindernisse)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie beschmutzten bzw. benetzten die o.a. Straße und schafften dadurch einen verkehrswidrigen Zustand, der den Verkehr gefährden bzw. erschweren konnte. | 10,- | ||
| Sie ließen einen Gegenstand auf der Straße liegen und schafften dadurch einen verkehrswidrigen Zustand, der den Verkehr gefährden bzw. erschweren konnte. | 40,- | 1 | |
| Sie ließen das nicht zugelassene Fahrzeug an der o.a. Stelle stehen und erschwerten dadurch den Verkehr. | 40,- | 1 | |
| Sie haben als Verantwortlicher einen verkehrswidrigen
Zustand nicht beseitigt. ... nicht rechtzeitig beseitigt. ... nicht ausreichend kenntlich gemacht. |
20,- 10,- 10,- |
||
| Sie führten ein gefährliches Gerät ohne wirksamen Schutz mit. | 5,- |