§ 31 StVZO (Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie ließen als Halter zu, dass das o.a. Fahrzeug von einer zur selbständigen Leitung nicht geeigneten Person geführt wurde. 50,- 3  
Sie ordneten an bzw. ließen die Inbetriebnahme des o.a. Fahrzeuges zu, obwohl es sich in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigte. 75,- 3  
Sie ordneten an bzw. ließen die Inbetriebnahme des o.a. Fahrzeuges zu, obwohl die Ladung mangelhaft gesichert war. Die Verkehrssicherheit wurde dadurch wesentlich beeinträchtigt. 75,- 3  
Sie ordneten an bzw. ließen die Inbetriebnahme des o.a. Fahrzeuges zu, obwohl die Verkehrssicherheit durch dessen Besetzung wesentlich litt. 75,- 3  
Sie ordneten an bzw. ließen zu, dass das o.a. Fahrzeug in Betrieb genommen wurde, obwohl sich dessen Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen in einem Zustand befanden, durch den die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. 75,- 3  



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