§ 31a, b, c StVZO (Verantwortung für den Betrieb
der Fahrzeuge)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie führten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht. | 50,- | 1 | |
| Sie führten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß. | 50,- | 1 | |
| Sie unterließen es, das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch der zuständigen Person auszuhändigen. | 50,- | 1 | |
| Sie bewahrten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht fristgemäß auf. | 50,- | 1 | |
| Sie zeigten auf Verlangen folgende mitzuführende Gegenstände nicht vor. | 5,- | ||
| Sie kamen der Weisung einer zuständigen Person nicht nach, die Einhaltung der für das o.a. Fahrzeug zugelassenen Achslasten oder Gesamtgewichte feststellen zu lassen. | 50,- | 1 | |
| Sie kamen der Weisung einer zuständigen Person nicht nach, eine der festgestellten Überlastung entsprechende Um- bzw. Entladung des o.a. Fahrzeuges durchzuführen. | 50,- | 1 |