§ 30 StVO (Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie verursachten bei der Benutzung des o.a. Fahrzeuges vermeidbare Abgasbelästigungen. 10,-    
Sie verursachten bei der Benutzung des o.a. Fahrzeuges unnötigen Lärm durch Laufenlassen des Motors.
... durch übermäßig lautes Schließen der Fahrzeugtür.
... durch Hochjagen des Motors.
... durch unnötig schnelles Beschleunigen beim Anfahren.
... durch zu schnelles Fahren in Kurven.

10,-
10,-
10,-
10,-
10,-
   
Sie belästigten andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem o.a. Fahrzeug innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. 20,-    
Sie fuhren verbotswidrig an dem o.a. Sonntag/Feiertag mit einem Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t/Lkw mit Anhänger. 40,- 1  
Sie ordneten an bzw. ließen es zu, dass verbotswidrig an dem o.a. Sonntag/Feiertag mit einem Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t/Lkw mit Anhänger gefahren wurde. 200,- 1  



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