§ 30c StVZO (Vorstehende Außenkanten)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie führten das o.a. Fahrzeug, obwohl Teile am Fahrzeugumriss herausragten, die den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährdeten. | 20,- | ||
| Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass das o.a. Fahrzeug in Betrieb genommen wurde, obwohl Teile am Fahrzeugumriss hervorragten, die den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährdeten. | 30,- |