§ 2 StVO (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge)
 

Tatbestands-
nummer
Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot
102000 Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn. 5    
102001

Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn und behinderten dadurch andere.

10    
102002 Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn und gefährdeten dadurch andere. 20    
102012 Sie passten als Führer des Kraftfahrzeugs die Ausrüstung nicht an die Wetterverhältnisse an. 20    
102100 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. 5    
102101 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behinderten dadurch andere. 10    
102102

Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten dadurch andere.

20    
102106 Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen. 5    
102107

Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen und behinderten  dadurch andere.  

10    
102108 Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen und gefährdeten dadurch andere. 20    
102112 Sie benutzten verbotenerweise die Verkehrsinsel. 5    
102113 Sie benutzten verbotenerweise die Verkehrsinsel und behinderten dadurch andere. 10    
102114 Sie benutzten verbotenerweise die Verkehrsinsel und gefährdeten dadurch andere. 20    
102118 Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen. 5    
102119 Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen und behinderten dadurch andere. 10    
102120 Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen und gefährdeten dadurch andere. 20    
102124

Sie benutzten bei zwei getrennten Fahrbahnen nicht die rechte Fahrbahn.

25    
102125

Sie benutzten bei zwei getrennten Fahrbahnen nicht die rechte Fahrbahn und gefährdeten dadurch andere.

35

102130 Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite. 10

102131

Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite und behinderten  dadurch andere.

20

102136 Sie benutzten nicht den rechten Fahrstreifen und behinderten dadurch andere. 20

102142 Sie verstießen als Radfahrer beim Vorhandensein einer Schutzstreifenmarkierung  gegen das Rechtsfahrgebot. 10

102143

Sie verstießen als Radfahrer beim Vorhandensein einer Schutzstreifenmarkierung und behinderten dadurch andere

15

102144 Sie verstießen als Radfahrer beim Vorhandensein einer Schutzstreifenmarkierung gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten  dadurch andere. 20

102145

Sie verstießen als Radfahrer beim Vorhandensein einer Schutzstreifenmarkierung gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.

25

102148 Sie ließen die in Längsrichtung fahrende Schienenbahn nicht durchfahren. 5    
102154 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241)/Radfahrstreifen (Zeichen 237) , obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. 15

102155 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241)/Radfahrstreifen (Zeichen 237) , obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und behinderten  dadurch andere. 20

102156 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241)/
Radfahrstreifen (Zeichen 237) , obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war und gefährdeten  dadurch andere.
25

102157 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241)/ Radfahrstreifen (Zeichen 237) , obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. 30  
102160 Sie befuhren den Radweg in nicht zugelassener Richtung. 15  
102161

Sie befuhren den Radweg in nicht zugelassener Richtung und behinderten  dadurch andere.

20  
102162

Sie befuhren den Radweg in nicht zugelassener Richtung und gefährdeten  dadurch andere.

25  
102163

Sie befuhren den Radweg in nicht zugelassener Richtung. Es kam zum Unfall.

30  
102167

Sie fuhren als Rad-/Mofafahrer nebeneinander und behinderten  dadurch andere.

15  
102168

Sie fuhren als Rad-/Mofafahrer nebeneinander und gefährdeten  dadurch andere.

20  
102169 Sie fuhren als Rad-/Mofafahrer nebeneinander. Es kam zum Unfall. 25  
102600

Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens.

50 2
102601

Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens. Beim Wechsel auf den Fahrstreifen gefährdeten  Sie andere.

60 2
102602

Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens. Beim Wechsel auf den Fahrstreifen kam es zum Unfall.

75 2
102606

Sie fuhren in der Ein-/Ausfahrt  der Autobahn/Kraftfahrstraße  entgegen der Fahrtrichtung.

50 4
102607

Sie fuhren in der Ein-/Ausfahrt  der Autobahn/Kraftfahrstraße  entgegen der Fahrtrichtung und gefährdeten  dadurch andere.

60 4
102608

Sie fuhren in der Ein-/Ausfahrt  der Autobahn/Kraftfahrstraße  entgegen der Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall.

75 4
102612

Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen  der Autobahn/Kraftfahrstraße  entgegen der Fahrtrichtung.

100 4
102613

Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen  der Autobahn/Kraftfahrstraße  entgegen der Fahrtrichtung und gefährdeten  dadurch andere.

125 4
102614

Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen  der Autobahn/Kraftfahrstraße  entgegen der Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall.

150 4
102618

Sie fuhren auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn/Kraftfahrstraße  entgegen der Fahrtrichtung.

150 4 1
102619

Sie fuhren auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn/Kraftfahrstraße  entgegen der Fahrtrichtung und gefährdeten  dadurch andere.

175 4 1
102620

Sie fuhren auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn/Kraftfahrstraße  entgegen der Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall.

225 4 1
102624

Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten  dadurch andere.

40 2
102625

Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.

50 2
102630

Sie verstießen beim Überholtwerden gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten  dadurch andere.

40 2
102631

Sie verstießen beim Überholtwerden gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.

50 2
102636

Sie verstießen an einer Kuppe gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten  dadurch andere.

40 2
102637

Sie verstießen an einer Kuppe gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.

50 2
102642

Sie verstießen bei Unübersichtlichkeit gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten  dadurch andere.

40 2
102643

Sie verstießen bei Unübersichtlichkeit gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.

50 2
102648 Sie verstießen in einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten  dadurch andere. 40 2
102649 Sie verstießen in einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. 50 2
102654

Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten  dadurch andere.

40 2
102655

Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.

50 2
102660

Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten  dadurch andere.

40 2
102661

Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.

50 2
102666

Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und gefährdeten  dadurch andere.

40 2
102667

Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und stießen mit dem entgegen kommenden Fahrzeug zusammen. Es kam zum Unfall.

50 2
102668

Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und stießen mit einem stehen den Fahrzeug zusammen. Es kam zum Unfall.

50 2
102672

Sie verstießen auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße gegen das Rechtsfahrgebot und behinderten  dadurch andere.

40 2
102673

Sie verstießen auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall.

50 2
102678

Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden konnte.

75 3
102679

Sie gefährdeten  als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen andere Verkehrsteilnehmer.

100 3
102680

Sie verursachten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen einen Unfall

125 3
102684

Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite von weniger als 50 m bei Nebel, Schneefall oder Regen nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten.

75 3
102690

Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen war.

75 3
102691

Sie gefährdeten  als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis durch nicht angepasste Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer.

100 3
102696

Sie haben als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht, obwohl die Umstände es erfordert hätten.

75 3
102702 Sie passten als Führer des Kraftfahrzeugs die Ausrüstung nicht an die Wetterverhältnisse an und behinderten dadurch andere. 40 1  



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