§ 2 IntKfzV (Nationalitätszeichen)
| Tatbestands- nummer |
Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| 602100 | Sie führten an dem ausländischen Fahrzeug das Kennzeichen oder das Nationalitätszeichen nicht wie vorgeschrieben. |
10 | ||
| 602106 | Sie führten an dem ausländischen Fahrzeug kein Nationalitätszeichen. | 15 | ||
| 602600 | Sie führten das ausländische Fahrzeug ohne das vorgeschriebene heimische Kennzeichen. | 40 | 1 |