§ 2 FeV (Eingeschränkte Zulassung)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie führten trotz körperlicher oder geistiger Mängel das o.a. Fahrzeug, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden. 25,-    
Sie nahmen als Fußgänger trotz körperlicher oder geistiger Mängel am öffentlichen Verkehr teil, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden. 10,-    
Sie ließen als Verantwortlicher für eine andere Person diese trotz ihrer körperlichen oder geistigen Mängel am Verkehr teilnehmen, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden. 25,-    
Sie verwendeten im Straßenverkehr verbotswidrig ein Kennzeichen für eine körperliche Behinderung. 5,-    



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