§ 29 StVZO (Überwachung der Kraftfahrzeuge u. Anhänger)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie unterließen es, das o.a. Fahrzeug zur fälligen
Hauptuntersuchung anzumelden. Der Termin war um bis zu 2 Monate überschritten. ... um mehr als 2 Monate bis 4 Monate überschritten. ... um mehr als 4 Monate bis 8 Monate überschritten. ... um mehr als 8 Monate überschritten. |
15,- 25,- 40,- 50,- |
2 2 |
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| Sie unterließen es, das o.a. Fahrzeug zur fälligen
Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin war um bis zu 2 Monate überschritten. ... um mehr als 2 Monate bis 4 Monate überschritten. ... um mehr als 4 Monate bis 8 Monate überschritten. ... um mehr als 8 Monate überschritten. |
15,- 25,- 40,- 50,- |
2 2 |
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| Sie behoben nicht innerhalb eines Monats die bei dem o.a. Fahrzeug festgestellten Mängel. | 10,- |
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| Sie führten das o.a. Fahrzeug zur Nachprüfung einer Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vor. | 15,- | ||
| Sie wiesen den Monat, in dem das o.a. Fahrzeug spätestens zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden musste, nicht durch eine Prüfplakette auf dem amtlichen Kennzeichen nach | 10,- | ||
| Sie wiesen den Monat, in dem das o.a. Fahrzeug spätestens zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden musste, nicht durch eine Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild nach. | 10,- | ||
| Sie sorgten nicht dafür, dass sich die an dem o.a. Fahrzeug angebrachte Prüfplakette oder -marke in einem ordnungsgemäßen Zustand befand. | 10,- | ||
| Sie missachteten das Verbot oder die Beschränkung für den Betrieb des o.a. Fahrzeuges wegen Fehlens einer gültigen Prüfplatte oder -marke. | 40,- | 1 |
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| Sie ließen an dem o.a. Fahrzeug die amtlichen Kennzeichen nicht entstempeln, obwohl der Betrieb infolge fehlender Prüfplakette oder -marke durch die Zulassungsbehörde untersagt war. | 15,- | ||
| Sie lieferten den Fahrzeugschein oder den Nachweis über die Betriebserlaubnis des o.a. Fahrzeuges nicht ab, obwohl der Betrieb infolge fehlender Prüfplakette oder -marke durch die Zulassungsbehörde untersagt war. | 15,- | ||
| Sie ließen an dem o.a. Fahrzeug die amtlichen Kennzeichen nicht entstempeln und lieferten den Fahrzeugschein oder den Nachweis über die Betriebserlaubnis nicht ab, obwohl der Betrieb infolge fehlender Prüfplakette oder -marke durch die Zulassungsbehörde untersagt war. | 15,- | ||
| Sie brachten an dem o.a. Fahrzeug verbotswidrig Einrichtungen an, die zu Verwechslungen mit der Prüfplakette oder -marke Anlass geben könnte. | 10,- | ||
| Sie bewahrten den Untersuchungsbericht für das o.a. Fahrzeug nicht bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf oder händigten ihn zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus. | 25,- | ||
| Sie bewahrten das Prüfprotokoll für das o.a. Fahrzeug nicht bis zur nächsten Sicherheitsüberprüfung auf oder händigten ihn zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus. | 25,- | ||
| Sie führten kein vorschriftsmäßiges Prüfbuch für das o.a. Fahrzeug. | 25,- | ||
| Sie bewahrten das Prüfbuch für das o.a. Fahrzeug nicht bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung auf. | 25,- |