§ 29 StVO (Übermäßige Straßenbenutzung)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie haben als Verantwortlicher eine erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durchgeführt. | 80,- | 1 | |
| Sie nahmen als Kfz.-Führer an einem nicht genehmigten Rennen teil. | 150,- | 4 | 1 Monat |
| Sie haben als Verantwortlicher ein nicht genehmigtes Kfz.-Rennen veranstaltet. | 200,- | 4 | |
| Sie haben als Verantwortlicher einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung nicht dafür gesorgt, dass die Verkehrsvorschriften/Auflagen befolgt wurden. | 25,- | ||
| Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen Maße/Gewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten, ohne dass eine Erlaubnis vorlag. | 40,- | 1 | |
| Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass das o.a. Fahrzeug geführt wurde, dessen Maße/Gewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschritten, obwohl eine Erlaubnis nicht vorlag. | 50,- |
1 |
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| Sie führten ohne entsprechende Erlaubnis das o.a. Fahrzeug, dessen Bauart Ihnen kein ausreichendes Sichtfeld ließ. | 40,- | 1 |