§ 29d StVZO (Maßnahmen beim Fehlen des
Versicherungsschutzes)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie unterließen es, das Kennzeichen des o.a., nicht versicherten Fahrzeuges entstempeln zu lassen. | 5,- | ||
| Sie unterließen es, das Kennzeichen des o.a. Fahrzeuges entstempeln zu lassen und den Fahrzeugschein abzugeben. | 20,- | ||
| Sie unterließen es, den Fahrzeugschein für das o.a., nicht versicherte Fahrzeug abzugeben. | 10,- |