§ 28, 29 FeV (Sonderbestimmung für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse)



Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot

Sie führten das Kraftfahrzeug, ohne die Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis zu beachten.

25,-    
Sie unterließen es als Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, ihre Fahrerlaubnis innerhalb von 185 Tagen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu registrieren, obwohl sie ihren ordentlichen Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland verlegt haben. 25,-    
Sie legten ihren ausländischen Führerschein der Fahrerlaubnisbehörde zur Eintragung des Ablaufs der Geltungsdauer der ausländischen Fahrerlaubnis nicht vor. 25,-    



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