§ 27 StVZO (Meldepflicht der Eigentümer und Halter von Kfz.)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie unterließen es, der zuständigen Zulassungsstelle eine meldepflichtige Änderung unverzüglich mitzuteilen. 15,-    
Sie unterließen es, Ihre neue Anschrift im Fahrzeugschein eintragen zu lassen. 15,-    
Sie unterließen, die vorübergehende Standortverlegung des o.a. Fahrzeuges der Zulassungsstelle mitzuteilen. 15,-    
Sie unterließen es, trotz Standortwechsels des o.a. Fahrzeuges, die Zuteilung eines neuen Kennzeichens unverzüglich zu beantragen. 15,-    
Sie unterließen es, der zuständigen Zulassungsstelle den Verkauf des o.a. Fahrzeuges unverzüglich anzuzeigen. 15,-    
Sie unterließen es, nach Erwerb des o.a. Fahrzeuges einen neuen Fahrzeugschein unverzüglich zu beantragen. 15,-    
Sie unterließen es, die Dauerstillegung des o.a. Kraftfahrzeuges unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle anzuzeigen. 15,-    
Sie unterließen es, die Kennzeichen des o.a. Fahrzeuges entstempeln zu lassen, obwohl es für dauernd stillgelegt ist. 15,-    
Sie beachteten nicht das Betriebsverbot für das o.a. Fahrzeug wegen Verstoßes gegen die Pflichten beim Erwerb. 40,- 1  



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