§ 27 StVZO (Meldepflicht der Eigentümer und
Halter von Kfz.)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie unterließen es, der zuständigen Zulassungsstelle eine meldepflichtige Änderung unverzüglich mitzuteilen. | 15,- | ||
| Sie unterließen es, Ihre neue Anschrift im Fahrzeugschein eintragen zu lassen. | 15,- | ||
| Sie unterließen, die vorübergehende Standortverlegung des o.a. Fahrzeuges der Zulassungsstelle mitzuteilen. | 15,- | ||
| Sie unterließen es, trotz Standortwechsels des o.a. Fahrzeuges, die Zuteilung eines neuen Kennzeichens unverzüglich zu beantragen. | 15,- | ||
| Sie unterließen es, der zuständigen Zulassungsstelle den Verkauf des o.a. Fahrzeuges unverzüglich anzuzeigen. | 15,- | ||
| Sie unterließen es, nach Erwerb des o.a. Fahrzeuges einen neuen Fahrzeugschein unverzüglich zu beantragen. | 15,- | ||
| Sie unterließen es, die Dauerstillegung des o.a. Kraftfahrzeuges unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle anzuzeigen. | 15,- | ||
| Sie unterließen es, die Kennzeichen des o.a. Fahrzeuges entstempeln zu lassen, obwohl es für dauernd stillgelegt ist. | 15,- | ||
| Sie beachteten nicht das Betriebsverbot für das o.a. Fahrzeug wegen Verstoßes gegen die Pflichten beim Erwerb. | 40,- | 1 |