§ 25 FeV (Ausfertigung des Führerscheins)



Tatbestand Strafe (€) Punkte Fahrverbot

Sie lieferten ihren bisherigen Führerschein, nachdem er nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden wurde, nicht unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab.

25,-    



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