§ 25 FeV (Ausfertigung des Führerscheins)
| Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
Sie lieferten ihren bisherigen Führerschein, nachdem er nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden wurde, nicht unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab. |
25,- |