§ 23 StVZO (Zuteilung der amtlichen Kennzeichen)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie setzten das o.a. Fahrzeug außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb. | 50,- | 3 | |
| Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des o.a. Fahrzeuges außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums an. | 50,- | 3 | |
| Sie stellten das o.a. Fahrzeug außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße ab. | 40,- | 1 | |
| Sie ließen zu bzw. ordneten das Abstellen des o.a. Fahrzeuges außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums auf einer öffentlichen Straße an. | 40,- | 1 | |
| Sie führten an dem o.a. Fahrzeug ein Kennzeichen ohne den vorgeschriebenen Dienststempel der Zulassungsstelle. | 10,- |