§ 23 StVO (Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie führten das o.a. Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht
beeinträchtig war. ..., obwohl Ihr Gehör beeinträchtig war. ..., obwohl es sich in einem verkehrswidrigen Zustand befand. ..., obwohl die Kennzeichen schlecht lesbar waren. |
10,- 10,- 25,- 10,- |
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| Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen
Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden bzw. nicht
betriebsbereit war. ... und gefährdeten dadurch andere. ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden. |
10,- 20,- 25,- |
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| Sie führten das o.a. Fahrrad, dessen
Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden bzw. nicht
betriebsbereit war. ... und gefährdeten dadurch andere. ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden. |
10,- 20,- 25,- |
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| Sie sorgten als Fahrzeugführer nicht dafür, dass
das o.a. Fahrzeug/die Ladung/die Besetzung vorschriftsmäßig
waren, obwohl dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich
beeinträchtigt wurde. ..., obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt. |
50,- 50,- |
3 3 |
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| Sie führten das o.a. Fahrzeug, obwohl es sich in einem verkehrswidrigen Zustand befand. Es kam zum Unfall mit Sachschaden. | 75,- | 3 | |
| Sie benutzten als Kfz-Führer des o.a. Fahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten. | 40,- |
1 |
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| Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon, indem sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen und hielten. | 25,- |
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| Sie zogen das o.a. Fahrzeug nicht auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr, obwohl Mängel aufgetreten waren, die die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigten. | 10,- | ||
| Sie hängten sich an ein fahrendes Fahrzeug an. | 10,- | ||
| Sie fuhren freihändig. | 10,- |