§ 22 StVO (Ladung)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Die unterließen es, die Ladung/Ladeeinrichtung
verkehrssicher zu verstauen oder gegen Herabfallen
besonders zu sichern. ... und gefährdeten dadurch einen anderen. ... Es kam zum Unfall mit Sachschaden. |
35,- 50,- 60,- |
3 3 |
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| Sie unterließen es, die Ladung gegen vermeidbaren Lärm besonders zu sichern. | 10,- | ||
| Sie führten das o.a. Fahrzeug, obwohl es mit Ladung
höher als 4 Meter (aber nicht höher als 4,20 Meter) war. ... breiter als zulässig war. ... höher als 4 Meter (aber nicht höher als 4,20 Meter) und breiter als zulässig war. |
20,- 20,- 30,- |
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| Sie führten das o.a. Fahrzeug, obwohl es mit Ladung höher als 4,20 Meter war. | 40,- |
1 |
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| Sie führten das o.a. Fahrzeug, obwohl dessen Ladung nach vorn überragte. | 20,- | ||
| Sie fuhren mit einer nach hinten um mehr als 3 Meter hinausragenden Ladung. | 20,- | ||
| Sie fuhren mit einer nach hinten um mehr als 1,5 Meter hinausragenden Ladung über eine Wegstrecke von mehr als 100 km. | 20,- | ||
| Sie fuhren mit dem o.a. Fahrzeug, das mit Ladung länger als 20 Meter war. | 20,- | ||
| Sie fuhren mit einer Ladung, deren äußerste Enden mehr als 1 Meter über die Rückstrahler hinausragten, ohne die vorgeschriebenen Sicherungsmittel angebracht zu haben. | 25,- | ||
| Sie unterließen es, an der über 1 Meter hinausragenden Ladung in der vorgeschriebenen Höhe Sicherungsmittel anzubringen. | 25,- | ||
| Sie unterließen es, an der Ladung, die über 1 Meter hinausragte, die vorgeschriebene Leuchte anzubringen, obwohl dies erforderlich war. | 25,- | ||
| Sie unterließen es, die Ladung des Fahrzeugs, die mehr als 40 cm seitlich über die Leuchte hinausragte, mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsmitteln zu versehen. | 25,- | ||
| Sie unterließen es, die Ladung des o.a. Kfz., die mir als 40 cm seitlich über den Rand der Lichtaustrittflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinausragte, mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsmitteln zu versehen. | 25,- | ||
| Sie fuhren mit einem Fahrzeug, bei dem seitlich schlecht erkennbare Gegenstände hinausragten. | 25,- |