§ 22a StVZO (Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen Nebelscheinwerfer nicht der amtlich genehmigten Bauart entsprach. | 5,- | ||
| Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen Suchscheinwerfer nicht der amtlich genehmigten Bauart entsprach. | 5,- | ||
| Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen Rückfahrscheinwerfer nicht der amtlich genehmigten Bauart entsprach. | 5,- |