§ 21 StVO (Personenbeförderung)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie haben auf dem o.a. Fahrzeug ohne besonderen Sitz Personen mitgenommen. 5,-    
Sie haben auf der o.a. Zugmaschine ohne geeignete Sitzgelegenheit Personen mitgenommen. 5,-    
Sie haben hinter dem o.a. Kfz. in einem Wohnwagen Personen befördert. 5,-    
Sie beförderten als Kfz.-Führer ein Kind ohne jede Sicherung bzw. sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung des Kindes. 40,- 1  
Sie beförderten als Kfz.-Führer mehrere Kinder ohne jede Sicherung bzw. sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung der Kinder. 50,- 1  
Sie haben verbotswidrig Personen auf der Ladefläche des o.a. Fahrzeuges befördert. 5,-    
Sie sorgten als Kfz.-Führer oder als Verantwortlicher nicht für eine vorschriftsmäßiger Sicherung des Kindes. 30,-    
Sie sorgten als Kfz.-Führer oder als Verantwortlicher nicht für eine vorschriftsmäßiger Sicherung mehrerer Kinder. 35,-    
Sie beförderten Personen auf der Ladefläche des o.a. Anhängers, der nicht in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt war. 5,-    
Sie beförderten Personen auf der Ladefläche des o.a. Anhängers, der in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt war, ohne dass eine geeignete Sitzgelegenheit vorhanden war. 5,-    
Sie ließen zu, dass Personen während der Fahrt auf der Ladefläche des o.a. Fahrzeugs standen, ohne dass es zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche notwendig gewesen wäre. 5,-    
Sie standen während der fahrt auf der Ladefläche des o.a. Fahrzeuges, ohne dass es zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche notwendig gewesen wäre. 5,-    
Sie nahmen eine über 7 Jahre alte Person auf dem Fahrrad mit. 5,-    
Sie nahmen ein Kind auf dem Fahrrad mit, obwohl Sie noch nicht 16 Jahre alt waren.
... obwohl die vorgeschriebenen Vorrichtungen nicht vorhanden waren.

5,-

5,-
   



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