§ 21a StVO (Sicherheitsgurte, Schutzhelm)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt. | 30,- | ||
| Sie trugen während der Fahrt keinen (amtlich genehmigten) Schutzhelm. | 15,- | ||
| Sie befördertem auf einem Kraftrad ein Kind, obwohl es keinen Schutzhelm trug. | 40,- | 1 | |
| Sie beförderten auf einem Kraftrad mehrere Kinder, obwohl sie keinen Schutzhelm trugen. | 50,- | 1 |