§ 18 StVZO (Zulassungspflicht)



Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
Sie setzten das o.a. Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war. 50,- 3  
Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des o.a. Fahrzeuges an, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war. 50,- 3  
Sie setzten das o.a. zulassungspflichtige Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betrieberlaubnis infolge Änderungen am Fahrzeug und damit auch die Zulassung zum Verkehr erloschen war. 50,- 3  
Sie führten das vom Zulassungsverfahren ausgenommene Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr. 50,- 3  
Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des o.a. zulassungspflichtigen Fahrzeuges an, obwohl die Betrieberlaubnis infolge Änderungen am Fahrzeug und damit auch die Zulassung zum Verkehr erloschen war. 50,- 3  
Sie setzten das o.a. betriebserlaubnispflichtige Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis infolge Änderungen am Fahrzeug erloschen war. 50,- 3  
Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des o.a. betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis infolge Änderungen am Fahrzeug erloschen war. 50,- 3  
Sie beschrifteten nicht in der vorgeschriebenen Weise die o.a. selbstfahrende Arbeitsmaschine, die eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h erreicht. 5,-    
Sie führten an der o.a. betriebserlaubnispflichtigen selbstfahrenden Arbeitsmaschine nicht das amtliche Kennzeichen, obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h überschritt. 40,- 1  
Sie führten an der o.a. betriebserlaubnispflichtigen einachsigen Zugmaschine nicht das amtliche Kennzeichen, obwohl die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 20 km/h überschritt. 40,- 1  
Sie führten an dem o.a. betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeug nicht das vorgeschriebene amtliche Kennzeichen. 40,- 1  
Sie haben das o.a. Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt, obwohl es kein gültiges Versicherungskennzeichen führte. 5,-    
Sie führten das o.a. Fahrzeug, ohne die erforderliche Betriebserlaubnis mitzuführen. 10,-    
Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person nicht die für das o.a. Fahrzeug erforderliche Betriebserlaubnis aus. 10,-    



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