§ 17 StVZO (Einschränkung u. Entziehung der
Zulassung)
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des o.a. Fahrzeuges an, obwohl die Verwaltungsbehörde dies untersagt hatte. | 50,- | 1 | |
| Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des o.a. Fahrzeuges entgegen den auferlegten Beschränkungen der Verwaltungsbehörde an. | 50,- | 1 | |
| Sie ließen an dem o.a. Fahrzeug nicht die amtlichen Kennzeichen entstempeln, obwohl der Betrieb durch die Verwaltungsbehörde untersagt war. | 5,- |