§ 17 StVO (Beleuchtung)

Tatbestands-
nummer

Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
117100 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. 10    
117101 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten und gefährdeten dadurch Andere. 15    
117102 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. Es kam zum Unfall. 35    
117106 Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw. verschmutzt. 10    
117107 Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw. verschmutzt. Sie gefährdeten dadurch Andere. 15    
117108 Die Beleuchtungseinrichtungen Ihres Fahrzeuges waren verdeckt bzw. verschmutzt. Es kam zum Unfall. 35    
117112 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen. 10    
117113 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen und gefährdeten dadurch Andere. 15    
117114 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl Fahrzeuge entgegenkamen. Es kam zum Unfall 35    
117118 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit geringen Abstand vor Ihnen fuhr. 10    
117119 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit geringen Abstand vor Ihnen fuhr und gefährdeten dadurch Andere. 15    
117120 Sie blendeten nicht rechtzeitig ab, obwohl ein anderes Fahrzeug mit geringen Abstand vor Ihnen fuhr. Es kam zum Unfall. 35    
117124 Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. 10    
117125 Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten und gefährdeten dadurch Andere. 15    
117126 Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten. Es kam zum Unfall. 35    
117130 Sie fuhren mit Fernlicht, obwohl die o.a. Straße mit durchgehender ausreichender Beleuchtung versehen war. 10    
117131 Sie fuhren mit Fernlicht, obwohl die o.a. Straße mit durchgehender ausreichender Beleuchtung versehen war und gefährdeten dadurch Andere. 15    
117132 Sie fuhren mit Fernlicht, obwohl die o.a. Straße mit durchgehender ausreichender Beleuchtung versehen war. Es kam zum Unfall. 35    
117136 Sie führten das o.a. Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht. 10    
117137 Sie führten das o.a. Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht und gefährdeten dadurch Andere. 15    
117138 Sie führten das o.a. Kraftrad am Tage ohne eingeschaltetes Abblendlicht. Es kam zum Unfall. 35    
117142 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. 10    
117143 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer und gefährdeten dadurch Andere. 15    
117144 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. Es kam zum Unfall. 35    
117148 Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war. 10    
117149 Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war und gefährdeten dadurch Andere. 15    
117150 Sie fuhren mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte, obwohl keine Sichtbehinderung durch Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 m gegeben war. Es kam zum Unfall. 35    
117154 Sie fuhren am Tage innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war. 25    
117155 Sie fuhren am Tage innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war. Es kam zum Unfall. 35    
117160 Sie stellten außerhalb einer geschlossenen Ortschaft das Fahrzeug unbeleuchtet auf der Fahrbahn ab. 20    
117161 Sie stellten außerhalb einer geschlossenen Ortschaft das Fahrzeug unbeleuchtet auf der Fahrbahn ab. Es kam zum Unfall. 35    
117166 Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug (mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) oder Anhänger auf der Fahrbahn, ohne es/ihn durch eigene Lichtquellen zu beleuchten. 20    
117167 Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug (mehr als 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) oder Anhänger auf der Fahrbahn, ohne es/ihn durch eigene Lichtquellen zu beleuchten. Es kam zum Unfall. 35    
117172 Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug an der o.a. Stelle, die von der Straßenbeleuchtung nicht ausreichend beleuchtet wurde, ohne das Fahrzeug auf zugelassene Weise kenntlich zu machen. 20    
117173 Sie hielten mit Ihrem Fahrzeug an der o.a. Stelle, die von der Straßenbeleuchtung nicht ausreichend beleuchtet wurde, ohne das Fahrzeug auf zugelassene Weise kenntlich zu machen. Es kam zum Unfall. 35    
117178 Sie ließen Ihr Fahrzeug unbeleuchtet auf der Fahrbahn stehen. 20    
117179 Sie ließen Ihr Fahrzeug unbeleuchtet auf der Fahrbahn stehen. Es kam zum Unfall. 35    
117184 Sie benutzten missbräuchlich den Suchscheinwerfer. 10    
117185 Sie benutzten missbräuchlich den Suchscheinwerfer und gefährdeten dadurch Andere. 15    
117186 Sie benutzten missbräuchlich den Suchscheinwerfer. Es kam zum Unfall. 35    
117600 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war. 40 3  
117601 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war und gefährdeten dadurch Andere. 50 3  
117602 Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert war. Es kam zum Unfall. 60 3  



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