§ 16 StVO (Warnzeichen)
| Tatbestands- nummer |
Tatbestand |
Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| 116000 | Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen. | 5 | ||
| 116006 | Sie gaben missbräuchlich Leuchtzeichen. | 5 | ||
| 116100 | Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch Andere. | 10 | ||
| 116106 | Sie gaben missbräuchlich Leuchtzeichen und belästigten dadurch Andere. | 10 | ||
| 116112 | Sie schalteten als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs nicht das Warnblinklicht ein, obwohl Sie sich einer Haltestelle näherten, für die die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat. | 10 | ||
| 116118 | Sie schalteten als Führer eines gekennzeichneten Schulbusses nicht das Warnblinklicht ein, obwohl Sie sich einer Haltestelle näherten, für die die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat. | 10 | ||
| 116124 | Sie schalteten als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs nicht das Warnblinklicht ein, obwohl an einer Haltestelle, für die die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat, Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen. | 10 | ||
| 116130 | Sie schalteten als Führer eines gekennzeichneten Schulbusses nicht das Warnblinklicht ein, obwohl an einer Haltestelle, für die die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat, Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen. | 10 | ||
| 116136 | Sie schalteten missbräuchlich das Warnblinklicht ein. | 5 | ||
| 116142 | Sie gaben Schallzeichen ab, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestanden. | 10 |