§ 16 StVO (Warnzeichen)

Tatbestands-
nummer

Tatbestand

Strafe (€) Punkte Fahrverbot
116000 Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen. 5    
116006 Sie gaben missbräuchlich Leuchtzeichen. 5    
116100 Sie gaben missbräuchlich Schallzeichen und belästigten dadurch Andere. 10    
116106 Sie gaben missbräuchlich Leuchtzeichen und belästigten dadurch Andere. 10    
116112 Sie schalteten als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs nicht das Warnblinklicht ein, obwohl Sie sich einer Haltestelle näherten, für die die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat. 10    
116118 Sie schalteten als Führer eines gekennzeichneten Schulbusses nicht das Warnblinklicht ein, obwohl Sie sich einer Haltestelle näherten, für die die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat. 10    
116124 Sie schalteten als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs nicht das Warnblinklicht ein, obwohl an einer Haltestelle, für die die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat, Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen. 10    
116130 Sie schalteten als Führer eines gekennzeichneten Schulbusses nicht das Warnblinklicht ein, obwohl an einer Haltestelle, für die die Straßenverkehrsbehörde ein solches Verhalten angeordnet hat, Fahrgäste ein- bzw. ausstiegen. 10    
116136 Sie schalteten missbräuchlich das Warnblinklicht ein. 5    
116142 Sie gaben Schallzeichen ab, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestanden. 10    



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