§ 15, 15a StVO (Liegenbleiben, Abschleppen von Fahrzeugen)
| Tatbestands- nummer |
Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
| 115000 |
Sie
sicherten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig
ab. |
30 |
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| 115006 |
Sie
beleuchteten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig. |
30 |
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| 115012 |
Sie
machten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig
kenntlich. |
30 |
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| 115100 |
Sie
verließen beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen
Fahrzeugs die Autobahn (Zeichen 330) nicht bei der nächsten Ausfahrt. |
20 |
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| 115106 |
Sie
fuhren beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen
Fahrzeugs auf die Autobahn (Zeichen 330) ein. |
20 |
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| 115112 |
Sie
schalteten beim Abschleppen das Warnblinklicht nicht ein. |
5 |
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| 115118 | Sie schleppten mit Ihrem Fahrzeug ein Kraftrad ab. | 10 |
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| 115600 |
Sie
sicherten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit den
vorgeschriebenen Sicherungsmitteln ab und gefährdeten dadurch andere. |
40 | 2 |
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| 115601 |
Sie sicherten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit den vorgeschriebenen Sicherungsmitteln ab. Es kam zum Unfall. |
50 | 2 |
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| 115606 |
Sie
beleuchteten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit der
vorgeschriebenen Lichtquelle und gefährdeten dadurch andere. |
40 | 2 |
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| 115607 |
Sie
beleuchteten Ihr liegengebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht mit der
vorgeschriebenen Lichtquelle. Es kam zum Unfall. |
50 | 2 |
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